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   OLG Hamm, 13.03.2003 - 23 W 18/03   

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https://dejure.org/2003,15372
OLG Hamm, 13.03.2003 - 23 W 18/03 (https://dejure.org/2003,15372)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2003 - 23 W 18/03 (https://dejure.org/2003,15372)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2003 - 23 W 18/03 (https://dejure.org/2003,15372)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 4 O 581/01
  • OLG Hamm, 13.03.2003 - 23 W 18/03

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 668
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2003 - 23 W 18/03
    Nur bei einer Haftung der Beklagten als Entscheidungsschuldnerin wird insoweit die Klägerin nicht endgültig zu den Kosten herangezogen und ist eine entsprechende Zahlung wieder auszukehren (Bundesverfassungsgericht NJW 1999, 3186 = MDR 1999, 1098).
  • BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00

    Tragung der in einem Prozessvergleich übernommenen Gerichtskosten durch Partei,

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2003 - 23 W 18/03
    Das gilt jedoch nicht im Fall einer Haftung der Beklagten als Übernahmeschuldnerin (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 3271 = MDR 2000, 1157).
  • OLG Frankfurt, 10.11.1999 - 12 W 258/99
    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2003 - 23 W 18/03
    Ob sie ausnahmsweise gerechtfertigt sein kann, wenn sie als verfassungskonforme Auslegung geboten erscheint (so OLG Frankfurt NJW 2000, 1120), mag dahinstehen, weil die wortgetreue Anwendung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG nicht grundgesetzwidrig ist (Bundesverfassungsgericht aaO).
  • OLG Frankfurt, 05.07.2001 - 5 UF 223/99

    Prozeßkostenhilfe, Kostenübernahme durch Vergleich; Erstschuldner, mittelloser,

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2003 - 23 W 18/03
    So vertritt das OLG Frankfurt (Beschluß vom 5. Juli 2001 zu 5 UF 223/99) in Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung auch des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor die Auffassung, die Staatskasse könne die Haftung des Gegners der Partei mit Prozeßkostenhilfe in dem Umfang nicht geltend machen, wie letztere auf Anraten des Gerichts Prozeßkosten übernommen habe.
  • OLG Oldenburg, 22.05.1987 - 12 UF 9/85
    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2003 - 23 W 18/03
    Allerdings hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm die Regelung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG entsprechend angewandt, sofern die Kostenverteilung in einem Vergleich geregelt ist, der auf einem gerichtlichen Vorschlag beruht (Rechtspfleger 2000, 553; s. bereits OLG Oldenburg JurBüro 1988, 344).
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